In vielen Städten wird die UN-Behinderten­rechts­konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt und damit kommt das Thema Inklusion neben den Planungen für Kindereinrichtungen auch bei den öffentlichen Spielplätzen auf die Tagesordnung.

 

Definition

Inklusion auf Spielplätzen meint die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder individuellen Fähigkeiten.

 

Was ist nicht gemeint?

Separieren ist nicht im Sinne der Idee, die das Miteinander fördern will. Inklusion bedeutet also nicht, dass zusätzlich zur bisherigen Spielplatzausstattung z. B. noch eine Rollstuhlfahrerschaukel aufgestellt wird, die lediglich von der Zielgruppe Rollstuhlfahrer genutzt werden kann, sondern dass gemeinsames Spielen ermöglicht wird.

Inklusion bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschätzung.

 

Wie kann es erreicht werden?

Bei der Planung sind zwei wesentliche Dinge zu berücksichtigen:

  1. die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes und einzelner oder aller Spielzonen
  2. eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, die für jeden etwas bereit hält

LHH Spielplatz Dickensstr Sandspiel 2014

Wir müssen uns gedanklich davon lösen, Inklusion mit Erreichbarkeit aller Angebote durch Rollstuhlfahrer gleichzusetzen. Der Anteil der Kinder im Rollstuhl ist im Vergleich zu anderen Altersgruppen gering, von diesen wiederum ist es für eine bestimmte Gruppe hilfreich, den Rollstuhl auch mal zu verlassen und Bewegungen zu trainieren. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Behinderungen mit jeweils unterschiedlichen spezifischen Anforderungen an ideale Spielangebote. Diese Anforderungen können sich mitunter widersprechen. Es wird nicht möglich sein, allen vollständig gerecht zu werden. Umso nötiger ist es, Spielplätze vielfältig auszustatten und im Quartier darauf zu achten, dass sich die Aktivitäten nicht auf mehreren Plätzen wiederholen. Spielen ist mehr als Rutschen, Schaukeln und Klettern. Genauso gehören Ball- oder Rollenspiele, gestaltendes Spiel mit Sand, Wasser oder Lehm, Spiele zur Entfaltung der Sinne oder freies Spiel auf befahrbaren Flächen oder modellierten Rasenflächen dazu. Die DIN 18034 geht besonders auf das Thema Vielfalt auf Spielplätzen ein. Außerdem gibt es einige Dinge, die man für Nutzer mit Einschränkungen tun kann, ohne andere Nutzungen einzuengen oder die Kosten in die Höhe zu treiben. Dazu sei die Broschüre „miteinander spielen“, die vom Jugendamt Nürnberg herausgegeben wurde, zu empfehlen -> http://jugendamt.nuernberg.de/downloads/miteinander_spielen_broschuere.pdf

 

Sind Spielplätze so zu bauen, dass behinderte Eltern und Großeltern ihren Kindern bzw. Enkeln an den Geräten helfen können?

Eltern und Großeltern müssen den Spielplatz erreichen können, auch mit dem Rollstuhl, und sich dort aufhalten können, während die Kinder spielen. Dazu werden barrierefreie Zugänge und geeignete Sitz- oder Aufstellmöglichkeiten für den Rollstuhl benötigt.

Die Frage nach der Hilfe an den Geräten beinhaltet aber ein Problem, dass sich genauso für nichtbehinderte Erziehungsberechtigte stellt. Nach unserer Auffassung sollen Kinder selbständig und selbstbestimmt spielen ohne Zutun der Erwachsenen. Wenn sich ein Gerät als zu schwierig erweist, eine Leiter noch nicht bestiegen werden kann, dann ist es für die Altersgruppe bzw. die Fähigkeiten des Kindes noch nicht geeignet und eines Tages wird es stolz darauf sein, aus eigener Kraft den Aufstieg und dann sicher auch den Abstieg gemeistert zu haben. Dadurch kann es lernen, sich und seine Fähigkeiten einzuschätzen und zu trainieren. Und wenn es sich trotz erfolgreichen Aufstiegs den Rückweg nicht zutraut, findet sich bestimmt auf dem Spielplatz eine Hilfsperson. Grundsätzlich jedoch möchten wir zu mehr eigenständigem Spiel und Vertrauen in die Fähigkeiten unserer Kinder raten.

 

Fazit

Setzen Sie Inklusion auf Spielplätzen auf die Tagesordnung. Oft sind es nur kleine Veränderungen, die eine Teilhabe aller ermöglichen und damit auch gewinnbringend für alle sind. Die Beteiligung der Nutzer an der Planung ist heute eine Selbstverständlichkeit. Versuchen sie, auch Nutzer mit Einschränkungen zu erreichen, damit diese ihre Wünsche und Anforderungen zu Gehör bringen können. Wer sich in der Planung einbringen konnte, wird auch unter den Nutzern sein und damit selbst zur Inklusion beitragen.